Die Gemeinden erhalten eine Gebühr dafür, dass Stromleitungen über Straßen und Wege geführt werden. Die Höhe der Konzessionsabgabe hängt von der Größe der Gemeinde und dem eigenen Verbrauch ab. Durchschnittlicher Wert: 1,67 ct/kWh.
Genaue Aufschlüsselung:
Bis 25.000 Einwohner: 1,32 ct / kWh.
Bis 100.000 Einwohner: 1.59 ct / kWh.
Bis 500.000 Einwohner: 1,99 ct / kWh.
Über 500.000 Einwohner: 2,39 ct / kWh.
Quelle: Bundesamt für Justiz