Allgemeine Geschäftsbedingungen für Erdgas- und/oder Stromprivatkunden der Knauber Erdgas GmbH

01 Wie kommt der Vertrag über Knauber Erdgas und/oder Strom zustande?

Der Vertrag kommt zustande, sobald wir Ihr verbindliches Angebot unter Angabe des vorgesehenen Lieferbeginns in Textform bestätigen.

02 Welche Leistungen erbringt Knauber und wie setzt sich der Preis zusammen?

Knauber liefert Erdgas in Niederdruck und Strom in Niederspannung. Netzanschluss und Anschlussnutzung sind nicht Gegenstand des Vertrages. Der Lieferpreis enthält folgende Preisbestandteile:
a) Beschaffungs-, Vertriebs- und Abrechnungskosten, Netzentgelte, Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung,
b) Strom: EEG-Umlage, KWK-Umlage, § 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage, Offshore-Netzumlage, abLa-Umlage, Stromsteuer und Konzessionsabgabe
Erdgas: Energiesteuer, die Kosten aus dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – soweit diese beim Lieferanten anfallen, Gasspeicherumlage, SLP-Bilanzierungsumlage, Entgelt für die Nutzung des Virtuellen Handelspunktes, Konvertierungsentgelt sowie Konvertierungsumlage und Konzessionsabgabe.
Zusätzlich fällt auf die Preisbestandteile die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe an. Wird die Belieferung oder die Verteilung von Erdgas und/oder Strom nach Vertragsschluss mit zusätzlichen, in Ziffer 2 a) und b) nicht genannten Steuern oder Abgaben belegt, erhöht sich das vom Kunden zu zahlende Entgelt um die hieraus entstehenden Mehrkosten in der jeweils geltenden Höhe. Satz 5 gilt entsprechend, falls die Belieferung oder die Verteilung von Erdgas und/oder Strom nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferlegten, allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgelder o. ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat. Die Weitergabe in der jeweils geltenden Höhe nach Satz 5 und 6 führt bei Erstattungen (z. B. in Form negativer Umlagen) zu einer entsprechenden Preisreduzierung. Eine Weiterberechnung erfolgt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Eine Weiterberechnung ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung dem einzelnen Vertragsverhältnis (z.B. nach Kopf oder nach Verbrauch) zugeordnet werden können. Der Kunde wird über eine solche Weiterberechnung spätestens 1 Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform informiert. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Weiterberechnung zu kündigen.

03 Können die Preise angepasst werden?

Knauber ist – bei einer eingeschränkten Preisgarantie unter Berücksichtigung der nachfolgenden Ziffer 4 – bei Kostensteigerungen berechtigt sowie bei Kostensenkungen verpflichtet, die Preise durch Preisänderungen durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB an die Entwicklung der oben unter Ziffer 2 Satz 3 genannten enthaltenen Preiskomponenten anzupassen. Der Umfang einer solchen Preisanpassung ist auf die Veränderung der genannten Kosten seit der jeweils vorhergehenden Preisanpassung nach dieser Ziffer bzw. – sofern noch keine Preisanpassung nach dieser Ziffer erfolgt ist – seit Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der aktuellen Preisanpassung beschränkt. Dabei wird Knauber Höhe und Zeitpunkt der Änderung so bestimmen, dass Kostensenkungen nach den gleichen sachlichen und zeitlichen Maßstäben umgesetzt werden, wie Kostenerhöhungen und gegeneinander saldiert werden. Sie haben gemäß § 315 Abs. 3 BGB das Recht, die billige Ausübung des Preisanpassungsrechts gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Preisanpassung wird nur wirksam, wenn Knauber Ihnen diese mindestens 1 Monat vor Wirksamwerden in Textform mitteilt. Sie haben das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.

04 Was gilt bei einer eingeschränkten Preisgarantie hinsichtlich einer Preisanpassung?

Soweit mit Ihnen eine eingeschränkte Preisgarantie vereinbart ist, findet vorstehende Ziffer 3 in Bezug auf die Preisbestandteile der Ziffer 2 Satz 3 a) keine Anwendung. Änderungen des Preises nach Ziffer 2 Satz 3 a) sind nur auf den Zeitpunkt der jeweiligen Vertragsverlängerung möglich, erstmals zum Ablauf der vertraglichen Erstlaufzeit.

05 Können sich die vertraglichen Konditionen ändern?

Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z.B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z.B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die Knauber nicht veranlasst und auf die wir auch keinen Einfluss haben, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Lücke nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist Knauber verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn Knauber dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von Knauber in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

06 Wie wird abgerechnet / abgelesen?

Knauber kann die Ablesedaten des zuständigen Netzbetreibers für die Abrechnung zu Grunde legen, selbst ablesen oder Sie dazu auffordern, Ihren Zählerstand abzulesen und Knauber mitzuteilen, wenn dies zum Zweck der Abrechnung oder anlässlich eines Lieferantenwechsels erfolgt. Auch der Netzbetreiber kann Sie zur Ablesung auffordern. Sie können einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn dies für Sie nicht zumutbar ist. Nehmen Sie die geforderte Selbstablesung nicht oder verspätet vor, so kann Knauber den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden jeweils unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Eine Abrechnung erfolgt zum Ende des von Knauber festgelegten Abrechnungsjahres oder im Falle eines Lieferantenwechsels. Ergibt sich eine Abweichung der Abschlagszahlungen von der Abrechnung der tatsächlichen Belieferung, so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag unverzüglich nachentrichtet bzw. erstattet.

07 Wie berechnet Knauber die Abschläge?

Ihr voraussichtlicher Jahresverbrauch wird auf gleiche Monatsabschläge verteilt und ist jeweils zum 1. Werktag eines jeden Monats im Voraus fällig. Die Festlegung der Höhe des monatlichen Abschlags erfolgt gem. § 13 GasGVV und/oder gem. § 13 StromGVV.

08 Wie lange läuft der Vertrag und wie kann man ihn kündigen?

Die Erstlaufzeit beträgt 12 Monate, bei Flexibeltarifen 3 Monate ab Lieferbeginn. Der Vertrag kann jederzeit, jedoch frühestens zum Ende der Erstlaufzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Das ordentliche Kündigungsrecht von Knauber ist bis zum Ablauf der Preisgarantie ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

09 Was passiert, wenn ich nicht zahle?

Knauber kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund (z.B. Strom- bzw. Gasdiebstahl, erheblicher Zahlungsverzug von 2 Abschlagszahlungen) außerordentlich kündigen und die Lieferung einstellen, wenn der wichtige Grund auch nach entsprechender Aufforderung von Knauber mit angemessener Fristsetzung nach Fristablauf nicht beseitigt ist.

10 Was passiert bei einem Umzug?

Bei Umzug können beide Parteien diesen Vertrag mit 2-wöchiger Frist in Textform kündigen, frühestens jedoch zum Datum Ihres Auszugs. Gleichzeitig sind uns Ihre neue Adresse und der Zählerstand mitzuteilen.

11 Werden meine Daten geschützt?

Ihre Daten werden nach den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geschützt. Wir sind berechtigt, im Rahmen der Auftragserfüllung anfallende personenbezogene Daten zu speichern und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten oder einzusetzen, Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung. Einer Übermittlung erhobener personenbezogener Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung der Geschäftsbeziehung, über nicht vertragsgemäßes Verhalten sowie zur Bonitätsprüfung an ein Kreditinformationsunternehmen oder einen Wirtschaftsinformationsdienst, insbesondere der Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden), stimmen Sie zu. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlung sind Art. 6 Abs. 1 lit. b und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung unserer oder Dritter berechtigten Interessen erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art 14 DSGVO entnommen oder online unter www.schufa.de/de/datenschutz-dsgvo/ eingesehen werden. Knauber nutzt die Kundendaten auch, um Ihnen Produktinformationen oder Bewertungsanfragen zukommen zu lassen. Sie haben jederzeit das Recht auf Berichtigung, Löschung, Auskunft über Art und Umfang sowie Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten, ferner das Recht auf Datenübertragung und Widerspruch gegen die Verarbeitung. Ansonsten gelten die unter www.knauber-energie.de/datenschutz. html abrufbaren Datenschutzhinweise.

12 Streitbeilegungsverfahren

Knauber beantwortet Beanstandungen von Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, (Verbraucherbeschwerden) innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen ab Zugang. Wenn Knauber der Verbraucherbeschwerde nicht innerhalb dieser Frist abhilft, kann der Verbraucher die Schlichtungsstelle Energie anrufen (Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030/2757240-0, www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-energie.de). Knauber ist verpflichtet, am Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Rechte der Vertragsparteien, die Gerichte anzurufen und ein anderes Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz zu beantragen, bleiben unberührt. Daneben unterhält die Bundesnetzagentur einen Verbraucherservice für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 030/22480- 500 oder 01805/101000, www.bnetza.de, E-Mail: verbraucherservice-energie(at)bnetza.de). Ferner können Sie auch das Online-Streitbeilegungs-Portal der Europäischen Union nutzen: https://webgate. ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE.

13. Widerrufsbelehrung – Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Knauber Erdgas GmbH, Endenicher Straße 120-140, 53115 Bonn, Telefon: 0228 512-765; Fax: 0228 512-766, E-Mail: erdgasservice(at)knauber.de und/oder stromservice(at)knauber. de, mittels einer eindeutigen Erklärung, (z.B. einem mit der Post versandten Brief, Telefax oder EMail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Lieferung von Erdgas und/oder Strom während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Knauber Erdgas GmbH, Endenicher Str. 120-140, 53115 Bonn Fax: 0228 512-766, erdgasberatung(at)knauber.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*):


 Name des/der Verbraucher(s):


 Anschrift des/der Verbraucher(s):


 Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):


 Datum


 (*) unzutreffendes streichen

Bonn, den 01.10.2023

Knauber Erdgas GmbH, Endenicher Straße 120-140, 53115 Bonn

USt ID NR.: 291 392 492 Registergericht HRB 20324,
Geschäftsführerin: Dr. Ines Knauber-Daubenbüchel